Anschaffungskosten einer Immobilie
Anschaffungskosten einer Immobilie sind grundsätzlich alle Kosten, welche im direkten Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie stehen. Dabei setzen sich die Anschaffungskosten aus dem Anschaffungspreis (Kaufpreis), den Anschaffungsnebenkosten (beispielsweise Maklerprovision) und eventuell den nachträglichen Anschaffungskosten (beispielsweise nachträgliche Vermessungskosten für Grundstücke). Die Anschaffungskosten dienen auch als steuerliche Bemessungsgrundlage für mögliche Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung, kurz AfA). Hier ist jedoch zu beachten, dass es sich um Wirtschaftsgüter handelt, sprich Gewerbeimmobilien oder vermietete Immobilien, sowie der Grund- und Bodenanteil abzuziehen ist.
Anschaffungskosten beim Erwerb eines Grundstücks
Wie bei den Anschaffungskosten für eine Immobilie, setzen sich die Anschaffungskosten beim Erwerb eines Grundstücks ebenfalls aus allen Kosten zusammen, die für den Erwerb anfallen. Das sind daher alle Koste, wie der Kaufpreis, den entstandenen Nebenkosten (beispielsweise Maklerprovision, Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Vermessungskosten) und sonstigen Nebenkosten, wie erstmalige Erschließungskosten, Zahlungen an den Nachbarn für eine Zufahrtsbaulast und weitere.
Handelt es sich um ein bereits bebautes Grundstück, können nur die Anschaffungskosten des Gebäudes für die Abschreibung herangezogen werden. Die Kosten für das Grundstück sind hier nicht absetzbar. Jedoch können Gebäude und Grundstück gesondert betrachtet werden. Wenn die Aufteilung der Anschaffungskosten einer Immobilie angemessen ist, kann Sie auch anerkannt werden. Zur Baufinanzierung gehts hier entlang.
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Weitere InformationenHerstellungskosten eines Gebäudes:
Herstellungskosten einer Immobilie entstehen durch den Bau eines Gebäudes. Zu den Herstellungskosten sind alle Aufwendungen zu zählen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Wirtschaftsguts entstehen. Danach gehören zu den Herstellungskosten sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
Es liegt auf der Hand, dass die eigentlichen Bauaufwendungen für den Architekten, Statiker und die am Bau beteiligten Handwerksfirmen zu den Herstellungskosten des Gebäudes gerechnet werden. Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch für die Herstellung des Gebäudes verlangte und gezahlte überhöhte Preise.
Ebenso sind Kosten für den Einbau einer Alarmanlage oder für die Einpflanzung von Hecken o.ä., Bodenbeläge, Alarmanlagen, Bodenbeläge, Elektroinstallationen, Heizungsanlagen, Malerarbeiten, Sanitäranlagen, Türen, Umzäunungen sowie Blitzschutzanlagen unter anderem relevant. Steuerlich sind Einzelkosten (Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten), genauso wie Gemeinkosten zwingend zu den Herstellungskosten zu zählen.
Falls handelsrechtlich aktiviert, sind auch beispielsweise folgende Aufwendungen Herstellungskosten:
- Fremdkapitalzinsen
- Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen
- Verwaltungskosten
- Betriebliche Altersvorsorge
Weitere Informationen zu den Anschaffungskosten einer Immobilie finden Sie hier.