Was sind Notarkosten?

Bei Abschluss von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen wird grundsätzlich ein Notar benötigt, da nur notariell beurkundete Kaufverträge rechtskräftig sind. Hierbei fallen Kosten an, die ca. 1-1, 5% des Kaufpreises betragen. Dafür erbringt ein Notar u.a. folgende Leistungen: – Ausarbeitung des Kaufvertragsentwurfs- Terminvereinbarung des Kaufvertrags- Beurkundung der Vertragsunterzeichnung- Löschung der Grundschulden des Verkäufers- Fälligstellung des Kaufpreises- Eintragung einer Auflassungsvormerkung- Weitergabe an das Grundbuchamt

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