Die Abtretung
Abtretung bezeichnet eine Übertragung von Forderungen und anderen Rechten. Bei Übertragung einer Forderung kann der „neue“ Gläubiger diese Forderung gegenüber dem Schuldner in gleichem Maße geltend machen wie der bisherige Gläubiger. Beispiele sind Forderungen aus einer Lebensversicherung oder Sparguthaben bei anderen Banken. Tritt ein Kunde seine Lebensversicherung an eine Bank ab, so stellt diese für die Bank eine Sicherheit dar, um den Zinssatz des besicherten Kredites zu senken.
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