Das müssen Sie über den Bauantrag zur Baugenehmigung wissen
Mit einer Baugenehmigung erhalten Sie nach öffentlichen-rechtlichen Regelungen die Erlaubnis, das Bauvorhaben in die Tat umzusetzen. Demzufolge soll die Allgemeinheit durch die Maßnahmen vor Gefahr durch widerrechtliche Bauplanungsvorhaben geschützt werden. Dafür muss der Bauantrag bei der zuständigen lokalen Gemeinde- bzw. Kreisverwaltung eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit und Anforderungen der Bauunterlagen variieren je nach Bundesland. Anschließend ist die Genehmigung drei Jahre gültig, das heißt nach spätestens drei Jahren sollten Sie mit dem Bau anfangen. Ohne Baugenehmigung kann es passieren, dass der Bau gestoppt wird oder im schlimmsten Fall sogar abgerissen werden muss. Aber nur weil der Bauantrag einmal abgelehnt wurde, bedeutet das nicht das sofortige Ende des Baus. Der Bauherr kann Wiederspruch einlegen oder sogar gegen die Negierung klagen.
So viel kostet eine Baugenehmigung
Um die Kosten für eine Baugenehmigung zu kalkulieren, benötigt man die Gesamtkosten des Bauprojekts. Für den Bauantrag werden circa 0,5 Prozent der Gesamtkosten anfallen. Wenn der Hausbau beispielsweiße 400.000 Euro Gesamtkosten benötigt, entspricht das Kosten für den Bauantrag in Höhe von rund 2.000 Euro. Die Gesamtkosten für das Bauprojekt können auch nach folgender Berechnungsformel berechnet werden: Umbauter Raum in Kubikmetern x Bauwert in Euro pro Kubikmeter. Dieser Wert wird daraufhin mit 0,5 Prozent multipliziert. Das Ergebnis ist ein guter Richtwert für die Antragskosten, welche vor Beantragung der Baugenehmigung fällig wird. Bei geringen Bausummen wird allerdings in der Regel von vielen Behörden eine Mindestgebühr in Höhe von 100 bis 200 Euro pro Bauantrag verlangt.
Erforderliche Unterlagen für den Bauantrag
Damit ein Bauantrag gestellt werden kann, müssen entsprechende fachmännische Planungsunterlagen vorhanden sein. Diese erstellen in der Regel Architekten oder Bauingenieure. Der Antrag wird dann auch von diesen gestellt. Die Antragsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Wichtig ist, dass alle für die Beurteilung der Baumaßnahme erforderlichen Unterlagen mit eingereicht werden.
Das sind, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, meist folgende Unterlagen bei Neubauten:
- Aktueller Katasterauszug
- Gegebenenfalls Lageplan
- Bauzeichnungen
- Unterlagen zur Statik
- Technische Beschreibungen
- Unterlagen zu Wärmedämmung, Brand- und Schallschutz
- Erschließungsunterlagen
- Unterlagen zur Wasserversorgung und Grundstücksentwässerung
- Berechnungsunterlagen zum Bauvorhaben
- gegebenenfalls Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Bei einem „normalen“ Verfahren wird das Bauvorhaben auf die Übereinstimmung mit allen rechtlichen Anforderungen überprüft und durch die Baugenehmigung schriftlich dem Bauherren beglaubigt. Anders als beim herkömmlichen Verfahren werden bei dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nur Ausschnitte der besonders wichtigen Anforderungen durch die Baubehörde überprüft. Einzureichen sind beim vereinfachten Genehmigungsverfahren aber trotzdem alle üblichen Bauunterlagen.
Wie lange dauert es bis zur Baugenehmigung?
Für die Bearbeitung kann man pauschal keine Zeit festlegen, denn durch verschiede Faktoren variiert diese stark. Es kommt beispielsweiße auf die Lage des Gebäudes an. Liegt es in einer Einfamilienhaussiedlung, wird das Bauvorhaben relativ zügig genehmigt oder in einer denkmalgeschützten Altstadt, dann kann sich das Ganze in die Länge ziehen. Allerdings kommt es auch auf das jeweilige Bundesland an. Da Genehmigungsverfahren Aufgaben der Länder sind, wählt jedes einen anderen Ansatz für sich, um das Bauvorhaben zu beschleunigen. So gilt in Bayern seit Februar 2021 eine dreimonatige Frist zur Genehmigung. Dazu gibt es die Möglichkeit in vielen Bundesländern die Zeit mit einem vereinfachten Verfahren zu verkürzen.
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