Umfassende Vorsorge mit einer Bauleistungsversicherung ist nie verkehrt
Ihr Haus braucht nicht nur während der Bauphase Versicherungsschutz wie beispielsweise die Bauleistungsversicherung oder die Bauherren-Haftpflichtversicherung, sondern auch während der Nutzung. Hierfür hält Ihr Versicherungspartner der Volksbank Raiffeisenbank eine breite Palette an Versicherungsleistungen für Sie bereit.
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung – sichert Sie finanziell ab, wenn andere durch Ihr Haus oder Grundstück zu Schaden kommen.
- Hausratversicherung- zügiger Ersatz Ihres Inventars zum Neuwert bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel.
- Elementarversicherung – Eine Elementarversicherung deckt beispielsweise die Folgen von Überschwemmungen und Rückstau (zum Beispiel durch Starkregen), sowie Erdbeben oder auch Erdrutsch ab.

Übersicht der Versicherungen für Ihren kompletten Schutz für Ihre Immobilie
VERSICHERUNGSSCHUTZ – RUND UMS BAUEN UND WOHNEN.
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung
Wissen Sie, wie hoch Ihre Verantwortung als Bauherr ist?
Dass Sie zum Beispiel für die Sicherung der Baustelle haften?
Oder dass Sie für die Auswahl geeigneter Architekten und Bauunternehmer verantwortlich sind?
Und wenn Sie Bauarbeiten in eigener Regie durchführen, haften Sie auch bei Unfällen der helfenden Personen.
Hier können von der Berufsgenossenschaft oder von Krankenkassen enorme Regressforderungen wegen geleisteter Behandlungs- und Heilungskosten auf Sie zukommen. Eine Bauherren- Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Gefahren.
So schnell kann‘s gehen …
Natürlich bringen Sie an der Baustelle das Warnschild „Betreten der Baustelle verboten – Eltern haften für ihre Kinder“ an. Trotzdem haften Sie als Bauherr. Wenn beispielsweise Kinder auf der Baustelle spielen und eines von ihnen in eine unzureichend abgedeckte Grube fällt, müssen Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen für die Folgen einstehen.
Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung
Sie haben sich dazu entschlossen zu bauen. Und sicher haben Sie auch sorgfältig das Für und Wider abgewogen. Aber haben Sie auch schon einmal bedacht, welche Risiken sich hinter solch einem Projekt verbergen können? Gerade durch Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Baumängeln können hohe Kosten entstehen.
Zum Beispiel:
- Falle von Baumängeln möchte ich weder die erheblichen Kosten eines Bausachverständigen noch die erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten selbst tragen.
- Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie werden in Auftrag gegebene Sanierungsarbeiten nicht wie vertraglich vereinbart oder nur mangelhaft durchgeführt
- Nach Errichtung Ihres Bauvorhabens stellen Sie fest, dass die Wände aufgrund fehlerhafter Bauausführung Risse bekommen. Sie wollen Ihren Gewährleistungsanspruch gerichtlich durchsetzen.
Sichern Sie sich noch heute günstige Bauzinsen und profitieren Se ein. Erfahren Sie mehr und Besuchen Sie uns.
Expertenwissen FAQ
Bauleistungsversicherung was ist zu beachten?
Achten Sie darauf, dass Sie die Bauleistungsversicherung noch vor Baubeginn, am besten bei Erwerb des Grundstückes, abschließen.
Denn bereits dann haften Sie für alle Schäden. Schließen Sie eine Bauleistungsversicherung nicht nur bei Neubauten ab, sondern auch bei Sanierungen und bei Umbau.
Was deckt eine Bauleistungsversicherung ab?
Bei der Bauleistungsversicherung werden Schäden, die nicht berechenbar oder vorhersehbar sind, abgedeckt. Darunter können je nach Versicherung zum Beispiel zählen:
• Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Teile
• Ungewöhnliche Witterungseinflüsse (Sturm und Hochwasser)
• Vandalismus & Glasbruch
• Mehrkosten für Überstunden
• Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern
• Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
Was deckt die Bauleistungsversicherung nicht ab?
Bei der Bauleistungsversicherung werden folgende Schäden nicht abgedeckt:
• Schäden durch Explosionen, Blitzschlag oder Brand (Hier benötigen Sie eine Feuerrohbauversicherung)
• Witterungsschäden, die aufgrund der Jahreszeit oder der örtlichen Verhältnisse vorhersehbar sind
• Diebstahl von nicht fest verbautem (beweglichem) Material
• Insolvenz des Bauunternehmens
• Vorsätzlich verursachte Schäden